Buchhaltung und Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler
Sie wollen bewegen und begeistern, aber Ihre Zeit nicht mit administrativen Aufgaben verbringen? Auch wenn Sie als Freiberufler keine aufwändigen Bilanzen erstellen müssen, kommen Sie um eine Buchhaltung für die Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Jahresende nicht herum. Wir sparen Ihnen Zeit und helfen, Ihre Belege so zu organisieren, dass auf Ihrem Schreibtisch wieder Platz ist für Kreativität: für Baupläne, Zeichnungen, Designentwürfe oder Texte. Eben für das, was Sie können und was Sie antreibt.
Mit unserem Online-Service wird die Buchhaltung für Sie kinderleicht: Sie laden Ihre Belege einfach auf unseren gesicherten Server und wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Seite, wenn Sie bei steuerrechtlichen Fragen nicht weiterwissen. Sie gehen am liebsten den kurzen Weg? Dann kommunizieren Sie mit uns einfach am Telefon, im Chatroom oder per Videokonferenz. Wir machen Ihre Buchhaltung so unkompliziert, wie Sie es haben wollen.
FAQ - Freiberufler
Freiberufler unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer und der Umsatzsteuer, wenn sie keine umsatzsteuerfreien Leistungen erbringen.
Wir empfehlen eine Online Buchhaltung beim Steuerberater. So nutzen Sie die Vorteile der digitalen Buchhaltung und haben Buchhaltung und Beratung in einer Hand.
Freiberufler sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn sie eine Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht ausüben, um Einnahmen zu erzielen und dies selbständig, d. h. auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, tun.
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht ausübt, um Einnahmen zu erzielen und dies selbständig, d. h. auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, tun. Unternehmer sind damit nicht nur Gewerbetreibende, sondern genauso Freiberufler und Vermieter.
Der Gewinn eines Freiberuflers unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz zwischen 0 % und 45 %. Wird der Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt, unterliegt diese einer Körperschaftsteuerbelastung in Höhe von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Zur Gründung eines Gewerbebetriebs bedarf es einer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der betreffenden Stadt. Darüber hinaus ist beim Finanzamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Kapitalgesellschaften werden durch notarielle Beurkundung gegründet.
Der Stundensatz berechnet sich als Division der Gesamtkosten durch die Gesamt-Kapazität Ihrer Dienstleistung.
Der Gewinn ist der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen. Zu den Aufwendungen gehören nicht nur Auszahlungen an Lieferanten sondern auch buchhalterische Aufwendungen wie Abschreibungen.
Für Gründer gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Angefangen bei der Gründungsberatung, über KfW-Kredite mit zinsgünstigen Konditionen und tilgungsfreien Anfangsjahren hin zu speziellen Zuschüssen und Stipendien haben Gründer eine große Bandbreite an Unterstützungsmöglichkeiten zu Beginn der Selbständigkeit.