In Ihrem Handwerk sind Sie Profi, arbeiten zielstrebig und effizient. Und in der Buchhaltung? Suchen Sie einen zuverlässigen Partner, der gemeinsam mit Ihnen Ihr Büro organisiert? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Neun von zehn Handwerksbetrieben setzen auf einen Steuerberater, der ihnen bei der Erledigung der täglichen Aufträge den Kopf und den Rücken freihält. Das können wir auch für Sie tun – aber wir können noch mehr.
Wir reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand, damit Ihnen mehr Zeit für Ihre Kunden bleibt. Ohne lästigen Papierkrieg und zeitaufwändige Besuche beim Steuerberater. Unser Online-Steuerservice unterstützt Sie bei allen wichtigen Geschäftsvorgängen: schnell, sicher und bei Bedarf auch unterwegs. Vom Angebot über die Auftragsbestätigung bis hin zur Erstellung der Rechnung und Kontrolle des Zahlungseingangs bieten wir Ihnen professionellen Dienstleistungen aus einem Guss.
FAQ - Handwerksbetrieb
Der Gewinn eines Handwerksbetriebs unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz zwischen 0 % und 45 %. Wird der Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt, unterliegt diese einer Körperschaftsteuerbelastung in Höhe von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Zur Gründung eines Gewerbebetriebs bedarf es einer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der betreffenden Stadt. Darüber hinaus ist beim Finanzamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Kapitalgesellschaften werden durch notarielle Beurkundung gegründet.
Der Stundensatz berechnet sich als Division der Gesamtkosten durch die Gesamt-Kapazität des Handwerksbetriebs.
Aus steuerlicher Sicht sind verschiedene Aspekte bei der Unternehmensnachfolge zu beachten. Der Betriebsübernehmer erwirbt grundsätzlich das Betriebsvermögen und hat auf seine Anschaffungskosten Abschreibungsvolumen. Bei Kapitalgesellschaften hingegen sind der Asset Deal und der Share Deal zu unterscheiden. Bei vorweggenommener Erbfolge sind außerdem Aspekte der Schenkungsteuer zu beachten.
Eine Neugründung bedeutet, dass der Gründer alle Strukturen von Grund auf neu aufbauen muss, da es noch keinen administrativen Grundapparat gibt. Auf der einen Seite kann dies von Vorteil sein, um keine veralteten Strukturen mitzuschleppen. Auf der anderen Seite verursacht dies zu Beginn einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Es besteht keine Pflicht, sich als Selbständiger steuerlich beraten zu lassen. Jedoch empfiehlt sich eine steuerliche Beratung für Selbständige, da insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung immer umfangreicher werden und sich laufend ändern. Auch im Steuerrecht gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Entscheidung zwischen Kaufen und Leasen ist eine individuelle, welche von einigen Aspekten abhängt. Zu berücksichtigen sind persönliche Präferenzen, die Liquiditätslage eines Unternehmens, der Kreditwürdigkeit und das Zinsniveau. Ertragsteuerlich ergeben sich in den meisten Fällen keine großen Unterschiede.
Der Gewinn ist der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen. Zu den Aufwendungen gehören nicht nur Auszahlungen an Lieferanten sondern auch buchhalterische Aufwendungen wie Abschreibungen.
Für Gründer gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Angefangen bei der Gründungsberatung, über KfW-Kredite mit zinsgünstigen Konditionen und tilgungsfreien Anfangsjahren hin zu speziellen Zuschüssen und Stipendien haben Gründer eine große Bandbreite an Unterstützungsmöglichkeiten zu Beginn der Selbständigkeit.
Die Gebühren für steuerliche Beratungsleistungen ergeben sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung und sind abhängig vom Gegenstandswert der Leistungen. Eine GmbH hat mit Gebühren für laufende Beratungsleistungen, monatlichen Finanz- und Lohnbuchhaltungen und die jährliche Jahresabschluss- und Steuererklärungserstellung zu rechnen.