Papierloser Online-Jahresabschluss

Mit unserem papierlosen Online-Jahresabschluss sparen Sie Arbeit und Zeit. Unsere Mitarbeiter sichten und verarbeiten für die Abschlusserstellung die von Ihnen digital auf unserem Server gespeicherten Belege. So müssen Ihre Unterlagen nicht unnötig von A nach B bewegt werden. Der Jahresabschluss wird effizienter, unkomplizierter und kann zeitnah abgewickelt werden.

Bevor Ihre Daten an das Finanzamt gehen, erfolgt grundsätzlich ein Austausch mit Ihrem Steuerberater: Im persönlichen Gespräch bringen wir Ihren Jahresabschluss gemeinsam auf den Weg und stellen die finanziellen Weichen für Ihre Zukunft – denn genau dafür ist ein Steuerberater da. Lassen Sie sich von der Expertise unserer Mitarbeiter überzeugen!

Sie möchten wissen, was unser Online-Service kostet? Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, das zu Ihnen passt.

Vorteil für Sie

Das können Sie erwarten...

  • Kompetente Begleitung durch einen Steuerfachwirt während der Erstellung
  • Steuergestaltungsgespräch
  • Steueroptimierung
  • Branchenspezifische Auswertungen
  • Prüfungssicherer Jahresabschluss

Unser Angebot für Sie

Jahresabschluß

ab 650 €*

Wie bieten Ihnen...

  • Auswertungen
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Betriebliche Steuern
  • Erstellung sämtlicher Anträge
  • Einschließlich betrieblicher Steuererklärungen
  • Zusatzpakete

Hier direkt Anfragen!

FAQ - Jahresabschluß

Wer ist zu einem Jahresabschluss verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Kaufleute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Hiervon befreit sind Einzelkaufleute, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen jeweils nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen. Für steuerliche Zwecke kann in diesen Fällen eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt werden kann.

Wer muss einen Jahresabschluss unterschreiben?

Der Jahresabschluss ist von jedem Kaufmann gem. § 245 HGB zu unterschreiben. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Unterschrift durch das vertretungsberechtigte Organ, bspw. die Geschäftsführung.

Wie lange muss man einen Jahresabschluss aufbewahren?

257 Abs. 4 HGB sieht eine Sechs- und eine Zehnjahresfrist für Geschäftsunterlagen vor. Der Jahresabschluss ist für 10 Jahre aufzubewahren.

Wie viel Zeit habe ich für einen Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist gem. § 264 HGB grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahrs aufzustellen. Für Kleine Kapitalgesellschaften verlängert sich der Zeitraum auf sechs Monate. Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger hat innerhalb von 12 Monaten zu erfolgen.

Was gehört zu einem Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften ist der Anhang ebenfalls Teil des Jahresabschlusses. In bestimmten Fällen ist der Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen.

Wo steht der Umsatz beim Jahresabschluss?

Der Umsatz bildet die erste Position der Gewinn- und Verlustrechnung und umfasst alle Erlöse, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet wurden.

Wo steht der Gewinn beim Jahresabschluss?

Der Gewinn bildet das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung und fließt als solcher in das Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ein.

Warum muss ein Jahresabschluss erstellt werden?

Der handelsrechtliche Jahresabschluss erfüllt eine Informationsfunktion gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Anteilseignern. Der sich aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abgeleitete steuerliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung.