Digitales Lohnbuchhaltung: bequem, effizient und zeitsparend
Wir bieten Ihnen den kompletten Service rund um Ihre laufende Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung an. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets pünktlich ihren Lohnzettel in der Hand halten und versorgen Ihren Steuerberater soweit wir nicht mit der allgemeinen Steuerberatung beauftragt sind. oder Ihre Buchhaltung mit Auswertungen, die für die Buchführung gebraucht werden.
Wir haben uns auf die Lohnabrechnung spezialisiert, denn im Laufe der Zeit hat sich die Lohnabrechnung zu einem komplexen und eigenständigen Fachgebiet entwickelt. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen - auch aus komplizierten Abrechnungsfällen oder Konzernentsendung.
Einerseits sind die verschiedensten Rechtsgrundlagen, wie Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt das Arbeitsrecht für eine korrekte Lohnabrechnung maßgebend. Andererseits sind die speziellen tariflichen Regelungen unterschiedlicher Branchen zu beachten. Insbesondere die Bestimmungen für den Baulohn und für den Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L, BAT, AVR und weitere) sind umfangreich. Qualifiziertes Fachwissen rund um Lohn und Gehalt sind dabei unabdingbar.
Und wie machen wir das praktisch?
Mit unserem Online-Service wird Ihre Lohnbuchhaltung bequem, effizient und zeitsparend. Wie das funktioniert? Ganz einfach! In Ihrem digitalen Lohnbüro führen Sie Ihre Personalakten ganz unkompliziert auf Basis unserer hohen datenschutzrechtlichen Standards.
Profitieren Sie von modernen Zusatzfunktionen, die Ihnen die Abwicklung Ihrer Lohnbuchhaltung erleichtern:
Senden Sie Ihren Mitarbeitern die professionell erstellten Lohnabrechnungen direkt aufs Smartphone oder Tablet.
Unser Angebot für Sie
FAQ - Lohnbuchhaltung
In der Lohnabrechnung werden ausgehend vom Bruttogehalt die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben berechnet und sich das aus der Differenz ergebende Nettogehalt.
In der Lohnabrechnung werden ausgehend vom Bruttogehalt die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben berechnet und sich das aus der Differenz ergebende Nettogehalt.
257 Abs. 4 HGB sieht eine Sechs- und eine Zehnjahresfrist für Geschäftsunterlagen vor. Die für den Jahresabschluss relevanten Lohnunterlagen wie das Lohnjournal und die Buchungsbelege sind für 10 Jahre aufzubewahren.